Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand August 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Benedikt Scholz, (im Folgenden „Auftragnehmer") und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (im Folgenden „Auftraggeber") über Beratung, Konzeption, Design, Softwareentwicklung, Programmierung sowie Wartung und Pflege von Web- und IT-Lösungen.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf dieser Grundlage nicht geschlossen.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
Maßgeblich für den Umfang der geschuldeten Leistung ist der Inhalt des jeweiligen schriftlichen Angebots bzw. der Auftragsbestätigung. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, schuldet der Auftragnehmer nicht.
Festpreisangebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.
Mündliche Nebenabreden entfalten nur dann Wirksamkeit, wenn sie im Nachgang schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt werden.
§ 3 Leistungsumfang und Zusatzleistungen
Konzeption, Beratung, Design, Programmierung, Texterstellung, Bildbearbeitung und vergleichbare Einzelleistungen schuldet der Auftragnehmer nur, soweit sie im Angebot ausdrücklich vereinbart wurden. Optional buchbare Module (z. B. Mehrsprachigkeit, individuelle Konfiguratoren, Kundenportale) werden im Angebot gesondert ausgewiesen und gesondert vergütet.
Wünscht der Auftraggeber während der Projektlaufzeit Änderungen oder Ergänzungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gilt dies als Zusatzauftrag. Zusatzaufträge werden gesondert nach dem dann gültigen Stundensatz bzw. nach gesonderter Vereinbarung vergütet. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vor Beginn der Zusatzleistung über den zu erwartenden Mehraufwand.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Inhalte, Materialien, Zugangsdaten und Informationen rechtzeitig und in geeigneter, unmittelbar verwendbarer Form zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere:
Texte, Bilder, Logos, Videos und sonstige Inhalte in ausreichender Qualität und Auflösung; Zugangsdaten zu Hosting, Domain, E-Mail-Server sowie ggf. bestehenden Redaktionssystemen; Freigaben zu Konzept, Design und Inhalten innerhalb der vereinbarten Fristen; die Benennung einer entscheidungsbefugten Ansprechperson.
Der Auftraggeber sichert zu, an den von ihm bereitgestellten Inhalten über sämtliche für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Rechte zu verfügen. Er stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten im Zusammenhang mit diesen Inhalten resultieren.
Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten; vereinbarte Termine verschieben sich in diesem Fall um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
§ 5 Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von den Parteien ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Richttermine, die der Auftragnehmer nach bestem Bemühen einhält.
Die Einhaltung von Terminen setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten gemäß § 4 rechtzeitig erfüllt. Bei Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Ausfall wesentlicher Vorleistungen Dritter oder vergleichbaren, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich vereinbarte Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen schriftlichen Angebot. Sämtliche Preisangaben verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.1 Festpreisprojekte: Bei Projekten mit vereinbartem Festpreis wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragsvolumens mit Auftragserteilung fällig. Der verbleibende Restbetrag ist mit Fertigstellung, Live-Schaltung bzw. Übergabe der Leistung fällig. Abweichende Zahlungspläne können im Einzelfall vereinbart und im Angebot ausgewiesen werden.
6.2 Service-Verträge: Service- und Wartungsverträge werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Sie sind, sofern nicht anders vereinbart, mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.
6.3 Zahlungsverzug: Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie eine angemessene Mahngebühr zu berechnen. Bei erheblichem Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer die Erbringung weiterer Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückstellen.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen der Auftragserfüllung entstehenden Konzepte, Designs, Texte, Quellcodes, Grafiken und sonstigen Werke sind urheberrechtlich geschützt und stehen zunächst dem Auftragnehmer zu.
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, inhaltlich auf den vereinbarten Verwendungszweck beschränktes, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Leistungen.
Eine Weitergabe der Leistungen an Dritte sowie eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen zu eigenen Referenz- und Marketingzwecken – etwa auf der eigenen Website, in Portfolios oder bei Wettbewerbsteilnahmen – zu nutzen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Soweit der Auftragnehmer Drittanbieter-Komponenten einsetzt (z. B. Plugins, Schriftarten, Stockmaterial, Softwarelizenzen), gelten hierfür die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Der Auftraggeber wird über den Einsatz solcher Komponenten und die daraus resultierenden Lizenzpflichten informiert.
§ 8 Gewährleistung
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuellen Stand der Technik.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Leistung schriftlich anzuzeigen; verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Bei berechtigter Mängelrüge leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Für Inhalte und Eingaben, die vom Auftraggeber selbst stammen oder auf dessen Vorgaben beruhen, wird keine Gewährleistung übernommen.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Für Inhalte, die der Auftraggeber selbst einstellt oder einstellen lässt, sowie für Schäden durch Eingriffe Dritter (z. B. Hacking, Schadsoftware, Ausfälle bei Drittanbietern) haftet der Auftragnehmer nicht, sofern diese trotz angemessener Sicherheitsvorkehrungen nicht verhindert werden konnten.
§ 10 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung und im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Verarbeitet der Auftragnehmer im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten Dritter (z. B. Kunden des Auftraggebers) in dessen Auftrag, schließen die Parteien hierzu einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der separaten Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers zu entnehmen.
§ 11 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von zwei Jahren fort.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Anwendbares Recht: Für sämtliche Verträge zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2 Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Coburg (96450).
12.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
12.4 Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine etwaige Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst.