Kurz erklärt
Eine barrierefreie Website kann jeder nutzen, unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen und vom verwendeten Gerät. Im Englischen heißt das „Accessibility“, oft abgekürzt als a11y: Zwischen dem „a“ und dem „y“ stehen elf Buchstaben.
Für wen ist das wichtig?
- Blinde und sehbehinderte Menschen, die sich Seiten mit einem Screenreader vorlesen lassen oder stark vergrößern.
- Menschen mit motorischen Einschränkungen, die keine Maus benutzen können und mit der Tastatur navigieren.
- Gehörlose Menschen, die bei Videos auf Untertitel angewiesen sind.
- Ältere Menschen, für die kleine Schrift und schwache Kontraste schwer lesbar sind.
- Alle anderen auch: etwa am Handy in praller Sonne oder mit nur einer freien Hand.
Worauf kommt es an?
- Kontraste: Text hebt sich deutlich vom Hintergrund ab.
- Tastaturbedienung: Alle Links, Buttons und Formulare funktionieren ohne Maus, mit sichtbarer Markierung.
- Alternativtexte: Aussagekräftige Bilder werden in Worten beschrieben.
- Struktur: Überschriften, Listen und Bereiche sind technisch korrekt ausgezeichnet, damit Screenreader sie verstehen.
- Verständlichkeit: Klare Sprache, eindeutige Linktexte und hilfreiche Fehlermeldungen in Formularen.
Der Maßstab dafür sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), international anerkannte Richtlinien des W3C.
Pflicht oder Kür?
Für Online-Shops und Buchungsangebote ist Barrierefreiheit seit Juni 2025 durch das BFSG gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch ohne Pflicht lohnt sie sich: Mehr Menschen können das Angebot nutzen, und eine sauber aufgebaute Seite wird auch von Suchmaschinen besser verstanden.