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Cookie-Banner

Hinweisfenster, über das Besucher entscheiden, ob eine Website Cookies und externe Dienste nutzen darf, die nicht zwingend nötig sind.

Recht & DSGVO

Kurz erklärt

Ein Cookie-Banner (auch Consent-Banner) holt die Einwilligung von Besuchern ein, bevor eine Website Daten auf ihrem Gerät speichert oder ausliest. Grundlage ist in Deutschland § 25 TDDDG (früher TTDSG), ergänzt durch die DSGVO.

Wann braucht man eines?

Nicht jede Website braucht ein Cookie-Banner. Für technisch notwendige Cookies, etwa für einen Warenkorb oder einen Login, ist keine Einwilligung erforderlich. Ein Banner wird nötig, sobald Folgendes zum Einsatz kommt:

  • Analyse-Tools wie Google Analytics
  • Werbe- und Tracking-Pixel, z. B. von Meta oder Google Ads
  • Eingebettete Inhalte wie YouTube-Videos, Google Maps oder Instagram-Beiträge
  • Echte Wahl: „Ablehnen“ muss genauso einfach sein wie „Akzeptieren“, am besten als gleichwertiger Button auf der ersten Ebene.
  • Vorher nichts laden: Externe Dienste dürfen erst nach der Zustimmung starten, nicht schon beim Seitenaufruf.
  • Keine Vorauswahl: Häkchen für optionale Kategorien dürfen nicht schon gesetzt sein.
  • Verständliche Infos: Besucher erfahren, welche Dienste wofür eingesetzt werden.
  • Widerruf: Die Entscheidung lässt sich jederzeit wieder ändern, etwa über einen Link im Footer.

Am besten: so wenig wie möglich

Das freundlichste Cookie-Banner ist eines, das kaum gebraucht wird. Wer auf unnötige Tracker verzichtet, Schriften lokal einbindet und Videos oder Karten erst auf Klick lädt, stört Besucher weniger und hat weniger rechtliche Risiken.

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