Zum Hauptinhalt springen

Datenschutzerklärung

Pflichttext auf jeder Website, der Besuchern erklärt, welche Daten erhoben werden, wozu und auf welcher Rechtsgrundlage.

Recht & DSGVO

Kurz erklärt

Die Datenschutzerklärung informiert Besucher darüber, was mit ihren personenbezogenen Daten passiert. Grundlage sind die Informationspflichten der DSGVO, vor allem Artikel 13. Da fast jede Website Daten verarbeitet, und sei es nur die IP-Adresse, braucht praktisch jede Website eine.

Was gehört hinein?

  • Verantwortlicher: Wer ist für die Datenverarbeitung zuständig, und wie ist er erreichbar?
  • Welche Daten und wozu: z. B. Server-Logs, Kontaktformular, Newsletter, Analyse-Tools
  • Rechtsgrundlage: Auf welcher Grundlage der DSGVO die Daten verarbeitet werden
  • Empfänger: An wen Daten weitergegeben werden, etwa Hosting-Anbieter oder eingebundene Dienste
  • Speicherdauer: Wie lange Daten aufbewahrt werden
  • Rechte der Besucher: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch und Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Wo muss sie stehen?

Wie das Impressum muss die Datenschutzerklärung von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar sein, üblicherweise über einen Link im Footer. Bei Formularen gehört ein Hinweis darauf direkt in die Nähe des Absende-Buttons.

Passt sie zur Website?

Eine Datenschutzerklärung muss beschreiben, was die Website tatsächlich tut. Ein kopierter Mustertext, der Dienste nennt, die gar nicht genutzt werden, oder eingebundene Dienste verschweigt, ist fehlerhaft. Wird ein neues Tool eingebaut, etwa eine Karte oder ein Video, muss die Erklärung mitwachsen. Je weniger externe Dienste eine Website nutzt, desto kürzer und verständlicher fällt sie aus.

Brauchen Sie Unterstützung?

Ich helfe Ihnen, das Thema auf Ihrer eigenen Website sauber umzusetzen – verständlich und ohne Fachchinesisch.