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Impressum

Pflichtangaben auf geschäftlichen Websites, aus denen hervorgeht, wer hinter dem Angebot steht und wie man ihn erreicht.

Recht & DSGVO

Kurz erklärt

Das Impressum (in Gesetzen „Anbieterkennzeichnung“) verrät, wer für eine Website verantwortlich ist. Geschäftliche Websites in Deutschland brauchen eines. Grundlage ist seit Mai 2024 § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das das frühere Telemediengesetz (TMG) abgelöst hat.

Wer braucht ein Impressum?

Praktisch jede Website, die nicht rein privat ist. Dazu zählen Websites von Unternehmen, Selbstständigen, Freiberuflern und Vereinen, auch wenn darüber nichts verkauft wird. Eine Unternehmensseite in sozialen Medien braucht ebenfalls eines.

Was gehört hinein?

  • Name und Anschrift: vollständiger Name bzw. Firmenname mit Rechtsform und ladungsfähiger Adresse (kein Postfach)
  • Kontakt: E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Kontaktweg, meist eine Telefonnummer
  • Vertretung: bei Firmen die vertretungsberechtigten Personen, z. B. Geschäftsführer
  • Register: Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregister mit Registernummer, falls vorhanden
  • Umsatzsteuer-ID: falls vorhanden
  • Berufsangaben: bei reglementierten Berufen wie Handwerk mit Meisterpflicht, Ärzten oder Anwälten z. B. Kammer und Berufsbezeichnung

Wo muss es stehen?

Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis heißt das: ein Link mit der Beschriftung „Impressum“ im Footer jeder Seite. Fehlt es oder ist es unvollständig, drohen Abmahnungen von Mitbewerbern und Bußgelder.

Brauchen Sie Unterstützung?

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